Gebühren und Fördermöglichkeiten

Gebühren

Schulgeld

Vollzeit 3.600,00€ 24 Raten a' 150,00€
Teilzeit 4.800,00€ 48 Raten a' 100,00€

Aufnahmegebühr: 30,00 €

Prüfungsgebühr: 200,00 €

Fördermöglichkeiten

Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.

1. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz – „Aufstiegs-BAföG“

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung odet auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsabschlusses liegen .

Die Beantragung erfolgt schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde. (für Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Telefon 0361/37737232)

Weitere Informationen erhalten sie unter:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

https://www.schnellkreditcheck.de/bafoeg-ratgeber/

2. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG

Der BAföG Anspruch besteht grundsätzlich bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung. Eine betriebliche Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung ist vom BAföG Anspruch ausgeschlossen, ggfls. kommt hier die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Betracht. Für den Anspruch auf BAföG sind zunächst die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, die Staatsangehörigkeit sowie das Alter des Schülers/ Studenten ausschlaggebend. Darüber hinaus hat auch das Einkommen des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners (soweit vorhanden) und auch das Einkommen der Eltern (sofern keine elternunabhängige Förde-rung erfolgt) auf die Höhe des BAföG sowie die Anspruchsberechtigung Einfluss. Hier ist das Einkommen des vorletzten Jahres vor Bewilligung des BAföG maßgeblich. Die An-tragstellung erfolgt sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, in dem sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.bafög.de

http://www.bafoeg-aktuell.de/

3. Förderung nach Sozialgesetzbuch

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. REHA) ist hier eine sogenannte notwendige Förderung möglich. Auskunft erteilt die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter